Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.08.1983

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   BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81   

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BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81 (https://dejure.org/1983,18)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1983 - 9 C 599.81 (https://dejure.org/1983,18)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1983 - 9 C 599.81 (https://dejure.org/1983,18)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - Wiederholung der Verfolgung - Ernsthafte Bedenken - Asylberechtigung - Schutz vor politischer Verfolgung - Inländische Fluchtalternative

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 314
  • NJW 1983, 2588
  • NVwZ 1983, 744 (Ls.)
  • DVBl 1984, 95
  • DVBl 1984, 96
  • InfAuslR 1983, 326
 
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Wird zitiert von ... (606)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Richtet sich politische Verfolgung gegen Gruppen von Menschen, die durch gemeinsame Merkmale wie etwa Rasse, Religion oder politische Überzeugung verbunden sind, "so ist in aller Regel davon auszugehen, daß sich diese Verfolgung gegen jeden Angehörigen der verfolgten Gruppe richtet" (BVerfGE 54, 341 [358/359]).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen einer in- oder ausländischen Fluchtalternative vorliegen, ist, wie stets bei der Beurteilung asylrechtlicher Sachverhalte, der Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (BVerfGE 54, 341 [359/360]).

    Ihnen kann daher die Rückkehr in den Verfolgerstaat oder in Teile desselben nach BVerfGE 54, 341 nur zugemutet werden, "wenn eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist" (a.a.O. 361/362).

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Das ergehen Entwicklungsgeschichte und Zielsetzung des Grundrechts und ist in ständiger Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht dargelegt worden (BVerfGE 9, 174 [180], 54, 341 [357/358]; BVerwGE 39, 27 [29]; 65, 250 [251]; Urteil von 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - InfAuslR 1983, 228 [230] zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).

    Läßt sich für einen Asylbewerber, der in der Vergangenheit bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, daß er bei einer Rückkehr in seinen Heimatstaat erneut politischer Verfolgung ausgesetzt sein wird, so ist seine Asylberechtigung anzuerkennen (Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - [Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27]; s. ferner BVerwGE 65, 250).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Das ergehen Entwicklungsgeschichte und Zielsetzung des Grundrechts und ist in ständiger Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht dargelegt worden (BVerfGE 9, 174 [180], 54, 341 [357/358]; BVerwGE 39, 27 [29]; 65, 250 [251]; Urteil von 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - InfAuslR 1983, 228 [230] zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Das ergehen Entwicklungsgeschichte und Zielsetzung des Grundrechts und ist in ständiger Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht dargelegt worden (BVerfGE 9, 174 [180], 54, 341 [357/358]; BVerwGE 39, 27 [29]; 65, 250 [251]; Urteil von 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - InfAuslR 1983, 228 [230] zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Läßt sich für einen Asylbewerber, der in der Vergangenheit bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, daß er bei einer Rückkehr in seinen Heimatstaat erneut politischer Verfolgung ausgesetzt sein wird, so ist seine Asylberechtigung anzuerkennen (Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - [Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27]; s. ferner BVerwGE 65, 250).
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Das ergehen Entwicklungsgeschichte und Zielsetzung des Grundrechts und ist in ständiger Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht dargelegt worden (BVerfGE 9, 174 [180], 54, 341 [357/358]; BVerwGE 39, 27 [29]; 65, 250 [251]; Urteil von 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - InfAuslR 1983, 228 [230] zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 22.08.1980 - 9 B 1547.80
    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Danach bedarf des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (vgl. Beschlüsse vom 14. August 1980 - BVerwG 9 B 1307.80 - und vom 22. August 1980 - BVerwG 9 B 1547.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nrn. 20 und 22).
  • BVerwG, 14.08.1980 - 9 B 1307.80

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Teilgebiet des Heimatstaates

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
    Danach bedarf des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (vgl. Beschlüsse vom 14. August 1980 - BVerwG 9 B 1307.80 - und vom 22. August 1980 - BVerwG 9 B 1547.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nrn. 20 und 22).
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83

    Bedrohter - Fluchtalternative - Zumutbarkeit - Asylanspruch - Inland

    Die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylbewerber am Ort der möglichen Fluchtalternative in seinem Heimatland politischen Verfolgungsmaßnahmen weder ausgesetzt ist noch solche Maßnahmen begründet befürchten muß (im Anschluß an Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67 S. 314).

    (vgl. BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).

    Dies ist dann der Fall, wenn dem Ausländer zwar in Teilen seines Heimatlandes politische Verfolgung droht, er aber in anderen Teilen ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann (vgl. zuletzt Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).

    Dem insoweit in der Berufungsentscheidung ungeklärt gebliebenen Sachverhalt hat das Berufungsgericht indessen dadurch Rechnung getragen, daß es - was den rechtlichen Maßstab für die asylerhebliche Verfolgungswahrscheinlichkeit angeht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der ihr folgenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in rechtlicher Hinsicht zugunsten des Klägers berücksichtigt hat (Urteilsabdruck S. 7), daß einem Asylbewerber der schon einmal politische Verfolgung erlitten hat, Asyl nur dann versagt werden darf, wenn sich eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausschließen läßt (vgl. auch insoweit BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Hessen, 27.06.1988 - 12 UE 2438/85

    Verfolgungssituation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei

    Asylrelevante politische Verfolgung - und zwar sowohl unmittelbar staatlicher als auch mittelbar staatlicher Art - kann sich nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern auch gegen durch gemeinsame Merkmale verbundene Gruppen von Menschen richten mit der regelmäßigen Folge, daß jedes Gruppenmitglied als von dem Gruppenschicksal mitbetroffen anzusehen ist (BVerfG, B. v. 2. Juli 1980, a.a.O., BVerwG, Ue. v. 2. August 1983, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1, v. 30. Oktober 1984, BVerwGE 70, 232, v. 18. Februar 1986, BVerwGE 74, 31 = EZAR 202 Nr. 7, u. v. 23. Februar 1988 - 9 C 85.87 -).

    Beim Vorliegen von Vorfluchttatbeständen sind allerdings bei der Prognose künftiger Verfolgungssicherheit grundsätzlich geringere Anforderungen zu stellen als beim ausschließlichen Gegebensein von Nachfluchttatbeständen (vgl. BVerwG, U. v. 2. August 1983, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1).

    Dem Vorverfolgten kann eine Rückkehr regelmäßig schon dann nicht zugemutet werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (BVerfG, B. v. 2. Juli 1980, a.a.O., BVerwG, Ue. v. 27. April 1982, BVerwGE 65, 250 = EZAR 200 Nr. 7, v. 2. August 1983, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1, v. 15. Oktober 1985, EZAR 630 Nr. 22, u. v. 23. Februar 1988 - 9 C 85.87 -).

    So beruft sich das Verwaltungsgericht zu Unrecht zum Nachweis dafür, daß die Syrisch-Orthodoxen zumindest vor September 1980 im Tur'Abdin wegen ihres Glaubens verfolgt worden seien, u.a. auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1983 - 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1).

    Droht einem Asylbewerber nämlich eine Verfolgung in Teilen seines Heimatlandes erstmals oder wiederholt, dann kann er darauf verwiesen werden, dort Aufenthalt zu nehmen, wo er innerhalb seines Heimatstaats ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann (sog. interne Fluchtalternative; vgl. BVerfG, B. v. 2. Juli 1980, BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1, sowie BVerwG, U. v. 2. August 1983, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1, B. v. 15. Februar 1984, EZAR 203 Nr. 2 = DVBl. 1986, 485, v. 2. Juli 1986 - 9 C 2.85 - u. v. 6. Oktober 1987, ZAR 203 Nr. 4 = InfAuslR 1988, 57).

  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Das hat zur Folge, daß jeder Angehörige der Gruppe als persönlich mitbetroffen anzusehen ist, sofern nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] im Anschluß an BVerfGE 54, 341 [358/359]).

    Das Berufungsgericht ist aufgrund des von ihm festgestellten Sachverhalts für den maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung, nämlich die mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 24. März 1983 (vgl. Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 22.74 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 7; BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] [316]; BVerfGE 54, 341 [359/360]) hinsichtlich der allgemeinen Verfolgungslage in Pakistan weiterhin von folgendem ausgegangen: Die Ahmadis brauchten auf absehbare Zeit in Pakistan mit einer Verfolgung ihres Glaubens wegen nicht mehr zu rechnen.

    Deswegen kommt es nicht auf die Lage im Heimatland zur Zeit der Flucht (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] [316]) und nicht darauf an, wann und aus welchen Gründen der Asylbewerber ausgereist ist.

    Für die dem Vorverfolgten grundsätzlich zu gewährende Nachweiserleichterung liegt die innere Rechtfertigung dann nicht mehr vor, wenn die geltend gemachte Furcht vor erneuter politischer Verfolgung keinerlei Verknüpfung mehr zu der früheren aufweist (BVerwGE 65, 250 [251]) oder wenn der Asylbewerber den Heimatstaat aus Gründen verlassen hat, auf die die früher bestehende Verfolgungssituation ohne Einfluß gewesen ist (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] [315]).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.1983 - 9 CB 33.81   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylstreitverfahren - Anforderungen an Urteilsbegründung - Entscheidungsgründe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1983, 326
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 9 CB 33.81
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Einholung solcher - amtlichen - Auskünfte nach den §§ 87 Satz 3 und 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO grundsätzlich zulässig ist und daß die Verwertung der Auskünfte im Asylrechtsstreit Bedenken nur dann begegnet, wenn fallbezogene Zweifel an der Richtigkeit der jeweils herangezogenen Auskünfte bestehen (vgl. Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20 im Anschluß an BVerwGE 31, 212 [216]; ebenso auch BVerfG, z.B. im Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 BvR 1305/82 -).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 9 CB 33.81
    Die dazu gemachten Ausführungen des Verwaltungsgerichts lassen seine Entscheidung noch um so mehr als "mit Gründen versehen" erscheinen, als sie nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern in Verbindung mit den Erörterungen in dem vorangegangenen Verfahren zu beurteilen sind (vgl. BGHZ 39, 333 [338]; BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1977 - X ZB 10/76 - MDR 1978, 574).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 9 CB 33.81
    Nach dieser Vorschrift braucht sich das Gericht nicht mit jedem einzelnen Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - Buchholz 310 § 108 Nr. 78).
  • BVerwG, 01.10.1976 - 1 B 121.76

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 9 CB 33.81
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Einholung solcher - amtlichen - Auskünfte nach den §§ 87 Satz 3 und 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO grundsätzlich zulässig ist und daß die Verwertung der Auskünfte im Asylrechtsstreit Bedenken nur dann begegnet, wenn fallbezogene Zweifel an der Richtigkeit der jeweils herangezogenen Auskünfte bestehen (vgl. Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20 im Anschluß an BVerwGE 31, 212 [216]; ebenso auch BVerfG, z.B. im Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 BvR 1305/82 -).
  • BVerwG, 19.11.1982 - 9 CB 674.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 9 CB 33.81
    Sie betrifft vielmehr eine gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 548 ZPO unanfechtbare Vorentscheidung der Vorinstanz, die als solche nicht der Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegt und daher auch nicht die Zulassung der Revision rechtfertigen kann (Beschluß vom 19. November 1982 - BVerwG 9 CB 674.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 217).
  • BGH, 20.12.1977 - X ZB 10/76

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung in den Vereinigten Staaten von

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1983 - 9 CB 33.81
    Die dazu gemachten Ausführungen des Verwaltungsgerichts lassen seine Entscheidung noch um so mehr als "mit Gründen versehen" erscheinen, als sie nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern in Verbindung mit den Erörterungen in dem vorangegangenen Verfahren zu beurteilen sind (vgl. BGHZ 39, 333 [338]; BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1977 - X ZB 10/76 - MDR 1978, 574).
  • BVerwG, 07.06.1994 - 8 B 10.94

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlenden Verfahrensmangels - Nichtruhen der

    Es reicht vielmehr aus, daß in dem Urteil die Gründe angegeben werden, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (vgl. etwa Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44 S. 19 ).
  • BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99

    Ständiger Aufenthalt; Ausbildungsort eines Wehrpflichtigen; Lebensmittelpunkt

    Es reicht vielmehr aus, daß in dem Urteil die Gründe angegeben werden, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (vgl. etwa Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44 S. 19 ).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 8 B 102.97

    Angriffe auf die materielle Rechtsauffassung der Vorinstanz im Rahmen der

    Es reicht nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO aus, die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (vgl. etwa Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44 S. 19 ).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 5 CB 30.85

    Inhaltliche Anforderungen an eine Urteilsbegründung - Revision auf Basis der Rüge

    Erforderlich ist vielmehr nur, daß in dem Urteil die Gründe angegeben werden, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (BVerwG, Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 - ).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85

    Mitbestimmung des Personalrats über Beurteilungsrichtlinien - Beschwerde gegen

    Von einer fehlenden Begründung in diesem Sinne kann mithin nur gesprochen werden, wenn ein grober Formfehler vorliegt (vgl. Urteile vom 17. Juli 1963 - BVerwG 5 C 214.62 - , vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - , Beschlüsse vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - , vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 , vom 28. Febuar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - und vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 -
  • BVerwG, 18.10.1984 - 2 CB 17.84

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahme des Verfahrens -

    Die Ausführungen des Gerichts enthalten auch dann eine (ausreichende) Urteilsbegründung, wenn eine Rechtsansicht nur unklar zum Ausdruck gelangt ist und erst bei Berücksichtigung der übrigen Urteilsgründe und ihres Sinnzusammenhangs verständlich werden (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - und vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 - ).
  • BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88

    Besoldungsrechtliche Einordnung einer Professorenstelle eines

    Von einer fehlenden Begründung in diesem Sinne kann mithin nur gesprochen werden, wenn ein grober Formfehler vorliegt (vgl. Urteile vom 17. Juli 1963 - BVerwG 5 C 214.62 - , vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - , Beschlüsse vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - , vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - , vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - und vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 - ).
  • BVerwG, 18.07.1990 - 9 C 8.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Daher ist eine in den Entscheidungsgründen ausgesprochene Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen und rechtliche Erwägungen einer genau bezeichneten anderen veröffentlichten oder sonst erreichbaren Entscheidung grundsätzlich zulässig, weil sich auch dadurch die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesenen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (vgl. etwa Beschlüsse vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44 und vom 27. Mai 1988 - BVerwG 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 2 CB 46.86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Die Ausführungen des Gerichts enthalten auch dann eine (ausreichende) Urteilsbegründung, wenn eine Rechtsansicht nur unklar zum Ausdruck gelangt ist und erst bei Berücksichtigung der übrigen Urteilsgründe und ihres Sinnzusammenhangs verständlich wird (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - und vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 - ).
  • BVerwG, 03.06.1994 - 8 B 97.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Es reicht vielmehr aus, daß in dem Urteil die Gründe angegeben werden, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (vgl. etwa Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44 S. 19 ).
  • BVerwG, 18.07.1990 - 9 C 9.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 16.09.1987 - 9 CB 56.87

    Verpflichtung einer Gemeinde zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern ab

  • BVerwG, 23.04.1987 - 1 C 1.87

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 19.07.1990 - 9 C 21.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 19.07.1990 - 9 C 27.90

    Schreibfehler bei der Verweisung auf eine andere Entscheidung eines Gerichts -

  • BVerwG, 19.07.1990 - 9 C 11.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 19.07.1990 - 9 C 20.90

    Versehung einer Entscheidung mit Gründen - Verweisung auf andere Entscheidungen

  • BVerwG, 19.07.1990 - 9 C 17.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 19.07.1990 - 9 C 16.90

    Fehlen von Entscheidungsgründen - Zulässigkeit der Bezugnahme auf tatsächliche

  • BVerwG, 23.01.1986 - 1 CB 39.85

    Verwerfung einer unzulässigen Revision - Vorliegen der Gründe eines

  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 6 ZB 07.30115

    Asylrecht (Afghanistan); Verletzung des rechtlichen Gehörs (verneint);

  • BVerwG, 18.08.1986 - 8 CB 67.86

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung und

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